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Spartacus Cruise (europäische/deutschsprachige Gay Kreuzfahrt) 2027

Niemand kann schwule Kreuzfahrt in Europa besser als das Team von Spartacus Cruise! Doch sie ist besser, größer und geiler denn je und steigt außerdem auf einem fantastischen Schiff: die Spartacus Cruise 2027! Im Oktober heißt es „Leinen los!“ von Mallorca in die Metropole Barcelona, über das das schicke Valencia, Alicante und den Promitreff Marbella geht es hinüber auf den afrikanischen Kontinent nach Tanger, dann zurück nach Mallorca. maenner-unterwegs.de arrangiert dazu das ganze Drumherum, Flüge und Hotels für Anschlussaufenhalte (z.B. in Mallorca, Ibiza, Sitges) und Vieles mehr!

Schnapp Dir den Frühbucherrabatt bis 31.08.2026!

Route
An Ab
15. Okt. Palma de Mallorca (Spanien)
Einschiffung: 15:00 – 17:00
21:00
16. Okt. Barcelona (Spanien) 8:00 19:00
17. Okt. Valencia (Spanien) 8:00 20:00
18. Okt. Alicante (Spanien) 7:00 16:00
19. Okt. Marbella (Spanien) 8:00 23:00
20. Okt. Tanger (Marokko) 8:00 19:00
21. Okt. Seetag
22. Okt. Palma de Mallorca (Spanien) 7:00

(vorbehaltlich aller Hafengenehmigungen)

 

Tag 1

Gestartet wird in Palma de Mallorca, wo wir am Vorabend eine Welcome Reception planen und das sich ideal für eine Verlängerung des Urlaubs eignet, da es von überall in Europa perfekt angeschlossen ist und sogar über Direktflüge aus den USA verfügt.

Dann heißt es „Ready to cruise!“ Richtung Barcelona.

Tag 2

Barcelona

Spaniens queere Hauptstadt. Im „Gaixample“-Viertel reihen sich stylishe Bars und Clubs aneinander. Direkt vom Hafen aus kann man über die bekannte Promenade Las Ramblas flanieren. Majestätische Bauwerke wie das Gran Teatre del Liceu und der traditionsreiche Mercat de la Boqueria erzählen entlang des Weges von der bewegten Geschichte der Stadt.

Auch kulinarisch sind die Ramblas ein Fest für die Sinne: In den zahlreichen Restaurants und Cafés genießt man katalanische Spezialitäten oder internationale Köstlichkeiten. Wer lieber über dem Geschehen schwebt, kann die nahegelegene Hafenseilbahn besteigen. Sie zählt zu den eindrucksvollsten Perspektiverlebnissen der Stadt. Direkt nach dem Ausstieg eröffnet sich ein weiter Panoramablick über den Hafen Port Vell, das Mittelmeer, die Altstadt und die Strände von Barceloneta. Unmittelbar angrenzend liegen die Miramar-Gärten mit mediterraner Bepflanzung und schattigen Wegen. Von hier aus lässt sich bequem zu Fuß das Castell de Montjuïc erreichen.Unbedingt einen Besuch wert ist das wohl ikonischste Bauwerk der Stadt, die Kathedrale Sagrada Familia – das Hauptwerk des visionären Architekten Antoni Gaudí. In ihr verschmelzen Architektur, Naturbeobachtung und christliche Theologie zu einer einzigartigen spirituellen Gesamtkonzeption. Wen es mehr an den Strand zieht, erreicht den schwulen Strand von Sitges mit dem Zug in nur 30 Minuten für ca. 5 EUR – zum Sehen und Gesehenwerden.

Tag 3

Valencia

Valencia begeistert mit einer außergewöhnlichen Mischung aus Geschichte, moderner Architektur und mediterraner Leichtigkeit. Wahrzeichen der Stadt ist die spektakuläre Ciudad de las Artes y las Ciencias. Die futuristischen Bauwerke des Stararchitekten Santiago Calatrava – darunter Opernhaus, Wissenschaftsmuseum und Ozeanarium – zählen zu den eindrucksvollsten Architekturensembles Europas. Im Kontrast dazu steht die historische Altstadt. Die Kathedrale von Valencia vereint romanische, gotische und barocke Elemente. Vom Miguelete-Turm eröffnet sich ein weiter Blick über die Dächer der Stadt. Ein Spaziergang durch die Markthalle Mercado Central offenbart regionale Spezialitäten und lebendige Alltagskultur. Der ehemalige Flusslauf des Turia wurde in den weitläufigen Jardín del Turia verwandelt – eine grüne Oase für Spaziergänge oder Sport. Nur wenige Minuten entfernt liegt die Playa de la Malvarrosa, wo goldener Sand und Sonnenuntergänge mediterranes Urlaubsgefühl schaffen. Valencia gilt als weltoffen und LGBT-freundlich. Besonders im Viertel El Carmen pulsiert das queere Nachtleben mit Bars, Clubs und kulturellen Initiativen. 2026 ist die Stadt zudem Gastgeberin der Gay Games.

Tag 4

Alicante

Alicante an der spanischen Costa Blanca verbindet mediterranes Lebensgefühl mit urbaner Offenheit. Die Stadt gilt als entspannt, tolerant und international – ideale Voraussetzungen für einen Besuch, auch für Reisende aus der LGBT-Community. Hoch über der Stadt thront das Castillo de Santa Bárbara auf dem Monte Benacantil. Die Festung bietet nicht nur Einblicke in die maurische und spanische Geschichte, sondern auch spektakuläre Ausblicke über den Hafen, die Altstadt und das Mittelmeer – besonders stimmungsvoll bei Sonnenuntergang. Direkt unterhalb lädt die Explanada de España mit ihrem charakteristischen Mosaik aus über sechs Millionen Steinen zum Flanieren ein. Palmen, Straßencafés und Straßenkünstler schaffen eine lebendige Atmosphäre. Nur wenige Schritte entfernt liegt der zentral gelegene Stadtstrand Playa del Postiguet, der ein Treffpunkt für Einheimische wie internationale Gäste ist. Das historische Viertel El Barrio rund um die Concatedral de San Nicolás begeistert mit engen Gassen, Tapas-Bars und einem pulsierenden Nachtleben. Hier konzentriert sich auch ein Teil der LGBT-freundlichen Szene. Alicante verfügt über mehrere Gay-Bars und Clubs, insbesondere in der Altstadt. Darüber hinaus ist Alicante durch die Nähe zu Benidorm, einem der bekanntesten LGBT-Hotspots Spaniens, zusätzlich attraktiv.

Foto: Alicante @ AitanaCostaBlanca/Pixabay

Tag 5

Marbella

Marbella an der Costa del Sol steht seit Jahrzehnten für Sonne, Stil und internationales Flair – und hat sich zugleich zu einem offenen, LGBT-freundlichen Reiseziel entwickelt. Besonders für Kreuzfahrtgäste, die im nahen Málaga anlegen oder Marbella als exklusiven Landgang wählen, verbindet der Ort andalusische Tradition mit kosmopolitischer Leichtigkeit. Die historische Altstadt mit ihren weißen Häusern, Orangenbäumen und kleinen Plätzen bietet mediterrane Romantik abseits des Jetsets. Kontrast dazu ist Puerto Banús: Luxusyachten, Designerboutiquen und ein pulsierendes Nachtleben prägen das Bild. Hier – und entlang der Strandpromenade – finden sich zahlreiche gay-friendly Bars, Beachclubs und Restaurants, die ein internationales Publikum anziehen. Nur eine Autostunde entfernt liegt Torremolinos, das als einer der traditionsreichsten gay-freundlichen Orte an der spanischen Südküste gilt. Das Szeneleben konzentriert sich rund um den La Nogalera-Bezirk, wo man auf lebhafte Terrassen und die gay-freundlichen Beachclubs am El Bajondillo-Strand trifft.

Foto: Marbella @ laguilera Pixabay

Tag 6

Tanger

Tanger, im Norden Marokkos gelegen, fasziniert seit Jahrhunderten Reisende aus aller Welt. Die strategische Lage an der Straße von Gibraltar machte die Stadt zu einem kulturellen Schmelztiegel, in dem arabische, andalusische und europäische Einflüsse aufeinandertreffen. Herzstück der Stadt ist die historische Medina mit ihren engen Gassen, weiß getünchten Häusern und lebhaften Souks. Hier erleben Besucher authentisches marokkanisches Alltagsleben, entdecken kunsthandwerkliche Produkte und genießen traditionelle Küche in kleinen Restaurants mit Blick auf das Meer. Hoch über der Medina thront die Kasbah, die ehemalige Festung der Sultane. Von ihren Mauern eröffnet sich ein beeindruckender Panoramablick über die Bucht von Tanger bis hinüber zur spanischen Küste. Die Stadt war im 20. Jahrhundert ein internationaler Treffpunkt für Künstler und Schriftsteller, was ihr bis heute ein kosmopolitisches Flair verleiht. Museen, Galerien und Cafés erinnern an diese kreative Vergangenheit. Gleichzeitig laden moderne Strandpromenaden und Stadtstrände zum Entspannen ein.

Tag 7

Tag auf See

Gönnt Euch heute etwas Ruhe, die Annehmlichkeiten an Bord sowie das üppige Unterhaltungsprogramm.

Tag 8

Ankunft in Mallorca. Wir empfehlen, unbedingt noch etwas auf der Insel zu bleiben und nicht gleich heute wieder heinzufliegen. Es gibt so Vieles zu entdecken, z.B. die romantischen Orte Soller oder Dea an der Nordküste, das malerische Dorf Valldemosa, in dem einst Frédéric Chopin und George Sand weilten, oder auch das ehemalige Wohnhaus und Atelier des Künstlers Joan Miró (Foto). Wir bieten Euch gerne Hotels, Mietwagen und/oder Transfers, Führungen und Eintrittskarten an.

 

Angaben vorbehaltlich Hafengenehmigungen. Programm vorbehaltlich Änderung.

Entertainment

Partythemen

Auf der Spanien & Marokko Reise der schwulen Kreuzfahrt Spartacus Cruise werden wieder zahlreiche Künstler und DJs auftreten. Außerdem sind folgende Mottoparties geplant:

Palma de Mallorca: Colours of the Rainbow

Barcelona: Spanish Heat – alles in Rot

Valencia: Fetish

Alicante: Disco

Marbella White Party

Tanger: 1001 NIghts

Seetag: Drag Night

Außerdem jeden Tag 16.00-18.00 Uhr Tea Dance am Lido Pool.

Tante Gladice

Tante Gladice ist eine der bekanntesten und beliebtesten Travestiekünstlerinnen in Frankfurt, Köln und Umgebung. Seit über 20 Jahren begeistert sie ihr Publikum mit extravaganten Kostümen, funkelndem Schmuck, starker Stimme, jeder Menge Herzblut und positiver Energie. Ihr Motto lautet: „Küsschen, Küsschen, hoch die Tassen!”

In ihren Shows tritt sie als Diva, Hausfrau oder Glam Girl auf und kombiniert Live-Gesang mit Comedy und Moderation. Ihr musikalisches Repertoire reicht von alten und neuen Schlagern über Evergreens bis hin zu Pop-Songs und frechen Chansons. Dabei sorgt sie mit spritzigen Gags und Pointen für beste Unterhaltung

Tante Gladice ist regelmäßig bei Veranstaltungen wie den Christopher Street Days (CSDs) in Frankfurt, Nürnberg, Köln und vielen anderen Städten zu sehen und zu hören. Bereits seit 1998 moderiert sie den CSD in Frankfurt. Zur Faschings- und Karnevalszeit gibt es kaum eine Bühne im Rhein-Main-Gebiet, auf der sie noch nicht aufgetreten ist und das Publikum in Stimmung gebracht hat. 2023 brillierte Tante Gladice im vom NDR produzierten und mehrfach in der ARD ausgestrahlten Film „Meine Freundin Volker“ zusammen mit Axel Milberg und Kim Riedle als „Gudrun die Göttliche“.

Abby OMG

Miss Abby OMG ist allen „Drag Race“-Fans aus der ersten Staffel des niederländischen Ablegers des weltweit erfolgreichen Formats bekannt, wo sie es bis ins Finale schaffte. In der Show heizte sie ihren Mitstreiterinnen ordentlich ein und ging als legendäre Lip-Sync-Königin in die Geschichte des Franchise ein. Kein Wunder, schließlich stammt die wunderschöne Latina-Queen ursprünglich aus Brasilien! An Bord der Vasco da Gama wird Abby euch mit verschiedenen Tanzroutinen und als DJ im Dome so richtig einheizen. Sie ist seit vielen Jahren Teil der Spartacus-Familie und wird auch 2027 wieder mit aufregenden Kostümen und jeder Menge „Spice“ im Gepäck anreisen.

Nelson Cerqueira

Der gebürtige Brasilianer Nelson Cerqueira ist DJ, Sänger und Produzent, der tropische Hitze und Berliner Club-Energie auf Tanzflächen weltweit bringt. Seine Leidenschaft für die Kunst entdeckte Nelson 2022 auf der Spartacus Cruise. Was als lebensverändernde Party begann, wurde schnell zur Berufung.

2024 stand er erstmals offiziell als Artist bei der legendären Spartacus-Party in Mykonos auf der Bühne – und von da an gab es kein Zurück mehr. Seitdem brachte er auf seiner Pride Tour 2025 in sechs deutschen Städten die Menge zum Beben und ist regelmäßig im Queer Space auf der Venus – Europas größter Erotikmesse – zu erleben. Denn subtil war noch nie der Plan. Erwartet brasilianische Grooves, Disco-Glamour, House & Techno und jede Menge gute Vibes.

DJ PoppyDownes

DJ PoppyDownes kommt aus Chicago zu uns auf die Spartacus Cruise. Seine Leidenschaft es ist, zu unterhalten und Tanzflächen auf der ganzen Welt zu inspirieren. Er mischt klassische und obskure Disco-Beats mit Hits aus allen Epochen und schafft so eine Stimmung, die Individualität feiert, Inklusivität fördert und Queerness willkommen heißt. „Ich liebe es, die Tanzfläche zu einem Ort zu führen, an dem die Leute ihre Probleme hinter sich lassen können, eine Verbindung zu jemandem herstellen und sich frei ausdrücken können.“

DJ James

DJ JAMES zählt zu den bekanntesten DJs der LGBTQ+ Szene im süddeutschen und österreichischen Raum. Seine ” Pink Paradise“ Party ist mit 17 Jahren die erfolgreichste Gay Event Münchens. Seit vielen Jahren begeistert er sein Publikum auf nationalen und internationalen Festivals sowie bei renommierten Events. In München ist er seit vielen Jahren eine feste Größe beim Christopher Street Day Munich sowie bei Pink Christmas Munich. International wurde er regelmäßig für die legendäre Bear Week Sitges gebucht und sorgt auch auf Kreuzfahrten weltweit für ausgelassene Stimmung auf den Dancefloors. Sein vielseitiger Sound verbindet All Time Dance Classics, Schlager, Disco, House und aktuelle Hits zu einem energiegeladenen Mix, der Generationen auf die Tanzfläche bringt.

DJ U-Seven

DJ U-Seven blickt mittlerweile auf eine lange erfolgreiche Karriere als DJ zurück. Den Kern bilden seine Aktivitäten in den vielen Berliner Clubs wie z.B. dem Schwuz oder dem kultigen Connection, wo er Resident ist. Auch seine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserer Hostess Nina Queer geht bereits über eine Dekade. Ihre erfolgreichen Partys wie z.B. das Irrenhouse und Rose Kennedy werden von U7 regelmäßig bespielt. Ebenso gehört er zu den Club Set DJs des bekannten Berliner Radiosenders 98.8 Kiss FM. Dort gibt es jeden Monat ein treibendes Set von ihm zu hören. Auf unserer Cruise wird er uns mit der feinsten Popmusik der letzten 40 Jahre erfreuen.

Stefano May

Stefano May ist ein international gefeierter italienischer Sänger, Songwriter und Klaviervirtuose, der für seine Fusion aus Soul, Pop und klassischer Musik bekannt ist. Er begann im Alter von sieben Jahren mit dem klassischen Klavierunterricht und wurde schnell bekannt, indem er in großen italienischen Fernsehsendungen auftrat und mit dem renommierten Regisseur Franco Zeffirelli und dem Filmemacher Jamal Joseph zusammenarbeitete.

Als Platin-Künstler hat Stefano eine Karriere aufgebaut, die durch hochkarätige globale Partnerschaften geprägt ist, und stand bereits mit Ikonen wie Bruce Springsteen und Andrea Bocelli auf der Bühne. Seine Musik hat das Publikum weltweit begeistert und ihm Anerkennung von CNN Argentina, NPR, GLAAD, Ladygunn, RAI, Mediaset und Good Day Live Tampa Bay eingebracht.

Seit dem Start seiner Solokarriere im Jahr 2019 baut Stefano weiterhin Brücken zwischen den Kulturen durch Musik, indem er mit dem renommierten Produzenten Chico Bennett (Madonna, Lady Gaga, Prince) zusammenarbeitet und mit Künstlern aus aller Welt kooperiert. Zuletzt tat er sich mit Emeli Sandé für die Veranstaltung „2025 Peace One Day“ zusammen, eine Performance, die von 1 Million Menschen gesehen wurde. Diese Partnerschaft ist ein Beweis für sein Engagement für den internationalen künstlerischen Austausch. Durch diese vielfältigen Kooperationen möchte Stefano Menschen vereinen und inspirieren und seine Begabung teilen, um andere zu stärken.

 

Nachstehende Preise sind Frühbucherpreise gültig bei Buchung bis 31.08.26!

Preise Innenkabinen

 

· 16,4 – 16,9 m², maximale Belegung: 4 Personen
· Doppelbett (kann auf Wunsch getrennt gestellt werden), Sofa
· Bad mit Dusche & Föhn
· TV-Flachbildschirm, Telefon & Safe, individ. regulierbare Klimaanlage

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Preis pro Person in Doppelkabine:

Kategorie 02, Decks 4, 5, 6 und 9: Euro 1214.- (ab 01.09.26: Euro 1349.-)
Kategorie 03, Decks 4, 5, 6, 9 und 10: Euro 1259.- (ab 01.09.26: Euro 1399.-)

Einzelkabinenzuschlag 100%

 

Preise Außen-/Meerblickkabinen

 

· mit Bullauge (Kategorie 04) bzw. Fenster (übrige Kategorien)
· 16,0 – 18,5 m²
· Doppelbett (kann auf Wunsch getrennt gestellt werden) & Sitzbereich
· Sofa, teilweise als Bett arrangierbar / teilweise zusätzliches Oberbett
· Bad mit Dusche oder Badewanne & Föhn
· TV-Flachbildschirm, Telefon & Safe, individ. regulierbare Klimaanlage

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Preis pro Person in Doppelkabine:

Kategorie 04, Deck 4-5, vorne: Euro 1349.- (ab 01.09.26: Euro 1499.-)
Kategorie 05, Deck 6, teilw. mit Sichtbehinderung vor dem Fenster: Euro 1394.- (ab 01.09.26: Euro 1549.-)
Kategorie 06, Deck 6: Euro 1439.- (ab 01.09.26: Euro 1599.-)
Kategorie 07, Deck 6: Euro 1484.- (ab 01.09.26: Euro 1649.-)
Kategorie 08, Deck 4: Euro 1511.- (ab 01.09.26: Euro 1679.-)
Kategorie 09, Deck 5: Euro 1565.- (ab 01.09.26: Euro 1739.-)
Kategorie 10, Deck 4, mit Verbindungstür: ausgebucht
Kategorie 11, Deck 4: ausgebucht
Kategorie 12, Decks 5 und 9: Euro 1619.- (ab 01.09.26: Euro 1799.-)

Einzelkabinenzuschlag in Kategorien 7, 9 und 12: 20%, in den übrigen: 100%

Preise Balkonkabinen

 

*** nur noch wenige Kabinen frei ***

· mit Balkon
· 20,9 m², maximale Belegung: 3 Personen
· Balkon mit Sitzmöbeln
· Doppelbett (kann auf Wunsch getrennt gestellt werden)
· Sofa, teilweise als Bett arrangierbar
· Bad mit Dusche oder Badewanne/Whirlpool & Föhn
· TV-Flachbildschirm,Telefon,Safe
· Zubereitungsmöglichkeit für Kaffee/Tee
· Individuell regulierbare Klimaanlage
· Willkommensgruß mit Obstteller, 1 Flasche Wein & Wasser
· Bevorzugter Check-In & Check-Out (nach Möglichkeit)
· Atlas, Fernglas, Regenschirm & Bademantel für die Dauer der Reise sowie Frotteeslipper

Preis pro Person in Doppelkabine:

Kategorie 13, Deck 9-10, vorne/achtern: Euro 2042.- (ab 01.09.26: Euro 2269.-)
Kategorie 14, Deck 9-10: Euro 2150.- (ab 01.09.26: Euro 2389.-)

Einzelkabinenzuschlag in Kategorie 14: 40%, in Kategorie 13: 100%

Preise Suiten

*** nur noch wenige Suiten frei ***

· mit Balkon
· 34,7 m², maximale Belegung: 4 Personen
· Balkon mit Sitzmöbeln
· King-Size-Doppelbett (kann auf Wunsch getrennt gestellt werden)
· Sitzbereich inklusive Sofa/-bett, als Doppelbett arrangierbar
· Bad mit Dusche oder Badewanne/Whirlpool & Föhn
· TV-Flachbildschirm, DVD-Player, Telefon, Safe
· Zubereitungsmöglichkeit für Kaffee/Tee
· Individuell regulierbare Klimaanlage
· Willkommensgruß mit Obstteller, 1Flasche Wein & Wasser
· Abendlicher Gruß aus der Küche
· Wäsche-Service
· Bevorzugter Check-In & Check-Out (nach Möglichkeit)
· Atlas, Fernglas, Regenschirm & Bademantel für die Dauer der Reise sowie Frotteeslipper

Preis pro Person in Doppelkabine, Deck 10: Euro 3023.- (ab 01.09.26: Euro 3359.-)
Preis pro Person bei Belegung mit 3 Personen: auf Anfrage
Preis pro Person bei Belegung mit 4 Personen: auf anfrage

Getränkepakete

Paket Classic

37 € pro Tag & Person

  • Offene Hausweine im Glas (weiß. rose und rot)
  • Offener Haussekt im Glas
  • Portwein, Madeira Wein sowie Sherry
  • Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier (ausgenommen Guinness und Somersby Cider)
  • Alle alkoholfreien Cocktails
  • Aperitif (Aperol Spritz/Orange, Campari Soda/Orange)
  • Alle offenen alkoholfreien Getränke (Säfte und Softdrinks)
  • Mineralwasser und stilles Wasser
  • Filterkaffee, Capuccino, Espresso, heiße Schokolade und Tee, erhältlich im „Dome“, „Capuccino’s“, „Blue Room“ und „Ocean Bar“

 

Paket Premium

57 € pro Tag & Person

  • Alle Getränkepaket Classic-Leistungen und zusätzlich:
  • Crémant im Glas
  • Guinness Flasche und Somersby Cider (Flasche)
  • Alle Cocktails (mit Alkohol)
  • San Pellegrino Mineralwasser
  • Premium Mixer (z.B. Fever Tree Tonic Water Elderflower und Tonic 1724)
  • Diverse Scotch und Whisky (z. B. Chivas Regal 12 Years, Jack DanieI’s Old No. 7)
  • Diverse Gin (z.B. Bombay Star, Tanqueray 10 und Hendrick’s)
  • Diverse Vodka (z.B. Stolichnaya, Absolut Citron, Belvedere, Ketel One, Grey Goose)
  • Diverse Sorten Rum (z. B. Havana Club Anejo, Mount Gay, Pyrat XO)
    Reserve und Sagatiba Pura Cachaca)
  • Diverse Tequila (z. B. Jose Cuervo Silver und Gold, Patron Silver und Anejo sowie Don Julio Anejo
  • Diverse Brandweine und Cognacs (z. B. Armagnac Cles des Ducs, Calvados. Grappa Alexander Cru und Hennessy VSOP)
  • Diverse Obstbrände (Himbeergeist, Kirschwasser, Mirabell, Obstwasser und Williams-Birne)
  • Diverse Liköre (z.B. Amaretto, Bailey’s, Frangelico, Galliano, Kahlua und Limoncello)
  • Diverse Bitter (Fernet Branca, Jägermeister)
  • Diverse Wermut (z.B. Dubonnet Aperitif und Martini Bianco/Rosso)
  • Aquavit (Bommerlunder, Loiten’s Linie)
Leistungen und Bedingungen
 Unsere Reederei nicko Cruises ist Mitglied des Deutschen Reisesicherungsfonds. Damit sind deine Zahlungen im Falle einer Insolvenz gesichert.

Die Reise ist mit Anmeldung verbindlich gebucht. Eine schriftliche Bestätigung der Buchung erhalte(n) ich (wir) voraussichtlich innerhalb einer Woche durch den Reiseveranstalter. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person hat innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung direkt an die dort angegebenen Kontodaten bzw. per Kreditkarte zu erfolgen. Die Restzahlung erfolgt 28 Tage vor Reiseantritt.

Den Sicherungsschein erhältst du mit der Bestätigung/Rechnung. Reiseveranstalter der Spartacus Cruise (15.10.-22.10.2027) ist nicko cruises.

Ich (wir) bestätige(n) die Vermittlungsbedingungen des Reisevermittlers für die Reise zur Kenntnis genommen zu haben. Bei gemeinsamer Rechnung, bzw. 3er und 4er Belegung, erkläre ich mich als Hauptbucher damit einverstanden, auch für die vertraglichen Verpflichtungen des/der Mitreisenden einzustehen.

Leistungspaket Spartacus Cruise 2027:

Und das ist alles in deiner Buchung enthalten:

  • 7-Tägige Reise auf einem Kreuzfahrtschiff der beschriebenen Kategorie auf der Route: Palma de Mallorca • Barcelona • Valencia • Alicante • Marbella • Tangier • Palma de Mallorca
    (Änderungen aufgrund höherer Gewalt sind vorbehalten)
  • nicko cruises Vollpension:
    • Reichhaltiges Frühstück mit Kaffee, Tee und Säften in verschiedenen Restaurants
    • Buffets, Show-Cooking oder am Tisch servierte à la carte Menüs, je nach Restaurant
    • Flexible Essenszeiten mit freier Platzwahl
    • Kaffee und Kuchen je nach Tagesprogramm
  • nicko cruises Kreuzfahrtleitung und deutschsprachige örtliche Reiseleitung
  • Unterhaltungsprogramm und landeskundliche Vorträge an Bord
  • Deutschsprachiger Service an Bord
  • Komfortables Sennheiser Audio-System bei allen Ausflügen
  • Nutzung des Fitnessbereichs, der Swimmingpools, der Außensportplätze und des Wellnessbereichs mit Sauna (Massage gegen Gebühr)
  • Persönliche Reiseunterlagen
  • Kofferservice zwischen Anlegestelle und Kabine bei Ein- und Ausschiffung
  • Alle Hafen- und Passagiergebühren

 

Reisebedingungen der nicko cruises Schiffsreisen GmbH für See- und Expeditionsreisen

Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden (nachfolgend einheitlich „Reisender“ abgekürzt) und der nicko cruises Schiffsreisen GmbH, nachfolgend „nc“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von nc und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von nc für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisevermittler und Buchungsstellen, sind von nc nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von nc zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von nc herausgegeben werden, sind für nc und die Leistungspflicht von nc nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von nc gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von nc vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von nc vor, an das nc für die Dauer von 3 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit nc bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nc die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von nc gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Reisende nc den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch nc zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird nc dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von nc erläutert.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von nc im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende nc den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. nc ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von nc beim Reisenden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. nc wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. nc weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. nc und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl nc zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist nc berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von nc nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nc vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. nc ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von nc gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von nc gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber nc den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte nc für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. nc behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern nc den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1 a) kann nc den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann nc vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von nc anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden Erhöhungsbetrag kann nc vom Reisenden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.1 b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für nc verteuert hat.

4.4. nc ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 a)–c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für nc führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von nc zu erstatten. nc darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die nc tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. nc hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von nc gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von nc gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber nc den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber nc unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert nc den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann nc eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von nc zu vertreten ist. nc kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. nc hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Aktionsreisen
bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 45 Tage vor Reisebeginn 40 %
bis 30 Tage vor Reisebeginn 60 %
bis 10 Tage vor Reisebeginn 85 %
bis einen Tag vor Reisebeginn 90 % und am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95 % des vereinbarten Reisepreises.

b) Stornierung von Einzelbetten (einzelne Reiseteilnehmer) in Doppel- oder Mehrbettkabinen (Aktionsreisen)
bis 90 Tage 60 %
ab 89 bis 45 Tage 90 %
ab 44 Tage bis zum Anreisetag oder bei Nichtanreise 95 % des vereinbarten Reisepreises.

5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nc nachzuweisen, dass nc überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von nc geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Ist nc infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651 h Abs.5 BGB unberührt.

5.6. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von nc durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie nc 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil nc keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.2. Auf Wunsch des Reisenden kann nc Umbuchungsmöglichkeiten prüfen. Nimmt nc eine Umbuchung vor, kann nc bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt vom Reisenden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bis 150 Tage vor Reiseantritt 200 € pro Person. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt.

6.3. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Frist erfolgen sowie Umbuchungswünsche, die besonders gekennzeichnete Aktionsreisen zu Sonderpreisen betreffen („nicko’s choice“ Tarif), können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Früher zugesagte Kabinennummern können bei Umbuchungen nicht berücksichtigt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung nc bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. nc wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. nc kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von nc beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) nc hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) nc ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von nc später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

9. Obliegenheiten des Reisenden

9.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat nc oder seinen Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von nc mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit nc infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von nc vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von nc vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an nc unter der mitgeteilten Kontaktstelle von nc zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von nc bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von nc ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende nc zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von nc verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und nc können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich nc, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von nc für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. nc haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von nc sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

10.3. nc haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von nc ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber nc geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1. nc informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist nc verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald nc weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird nc den Reisenden informieren.

12.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird nc den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von nc oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-the-mes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von nc einzusehen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. nc wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn nc nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. nc haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende nc mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass nc eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien sind sich einig, dass nc die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.

14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

14.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.

15. Datenverarbeitung; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

15.1. Die vom Reisenden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwendet nc zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an den Reisenden. Bei Auslandsreisen umfasst die Verarbeitung insbesondere die Übermittlung von Kundendaten an die Leistungspartner im Ausland. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie die Rechte als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren die Reisenden in der Datenschutzerklärung von nc, welche jederzeit unter www.nicko-cruises.de/datenschutz oder in den Geschäftsräumen von nc einsehbar ist oder die nc den Reisenden gerne übersendet.

15.2. nc weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass nc nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für nc verpflichtend würde, informiert nc die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

15.3. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und nc die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können nc ausschließlich am Sitz von nc verklagen.

15.4. Für Klagen von nc gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von nc vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt:
TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025

Reiseveranstalter ist:
nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Mittlerer Pfad 2
D-70499 Stuttgart

Tel. +49 711 24 89 80 0
Fax +49 711 24 89 80 77
info@nicko-cruises.de
www.nicko-cruises.de

Amtsgericht Stuttgart – Bad Cannstatt HRB 744018
Geschäftsführer: Guido Laukamp, Carsten Keil

Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen.
Stand Oktober 2025

schwule Kreuzfahrten: Fragen und Antworten

Was erwartet mich bei einer Kreuzfahrt?

1. Wie muss man sich den durchschnittlichen Kreuzfahrtgast vorstellen?

Den „Normgast“ gibt es eigentlich nicht, das macht so eine Schiffsreise auch so spaßig, denn die Mischung ist äußerst bunt! Von 20 Lenzen bis zum Rentenalter findet mal alle Alterklassen, ebenso sind aller Herren Länder und sämtliche Typen an Schwulen und Lesben vertreten. Egal woher Ihr kommt, wie alt Ihr seid, welcher Typ oder woher Ihr kommt, dürft Ihr Euch an Bord willkommen fühlen!

2. Muss ich so aussehen wie die Typen auf den Fotos in dieser Webseite?

Natürlich haben wir immer einige trainierte, sehr sportliche Typen an Bord. Aber bitte nicht vergessen: Die Fotos in unserer Seite stammen aus der Marketing-Abteilung. 😉 Aber Ihr dürft an Bord ganz Ihr selbst sein und müsst nicht vor der Kreuzfahrt wochenlang in die „Muckibude“!

3. Dürfen Frauen teilnehmen?

Aber natürlich doch! Üblicherweise beträgt der Frauenanteil 5-10%, wobei wir eine Steigerung des Frauenanteils anstreben. Die meisten Frauen an Bord sind Pärchen.

4. Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme?

Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

5. Ich reise allein. Was nun?

Es ist auf den Kreuzfahrten in einigen Kabinenkategorien möglich, eine halbe Doppelkabine zu buchen, sofern die Verfügbarkeit dies erlaubt.

6. Findet man auf so einer Kreuzfahrt leicht Anschluss?

Aber sicher doch! Dieser Punkt ist für die meisten das Hauptmotiv für die Teilnahme! Jede schwule Kreuzfahrt bietet eine Vielzahl von Parties und Events, wo man spontan mit anderen ins Gespräch kommt. Daneben sorgen unsere Animateure beim interaktiven Sport- und Freizeitprogramm dafür, dass Ihr Euch kennenlernt.

7. Darf man rauchen?

Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet. Die Restauants sind rauchfrei.

8. Kann ich Diätkost bekommen?

Nach Möglichkeit gehen wir auf besondere Erfordernisse und Wünsche bei der Ernährung ein, z.B. vegetarisches Essen, Diabetiker-Kost o.ä.. Bitte einfach bei uns anfragen!

9. Brauche ich eine Krawatte zum Abendessen?

Wie gesagt: Ihr dürft während Eurer Reise ganz Ihre selbst sein. Dies gilt auch für die Restaurants, in denen informelle Bekleidung angesagt ist, ebenso freie Tischwahl und keine Terminzwang.

 

zur Buchungsanfrage Schiffsbeschreibung

Buchungshotline: 069-94948955, aus dem Ausland: +49-69-94948955

 

 

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